Blühendes Steinburg und PIK

Erfolgshonorar für Agrarumweltleistungenan Stelle von Verboten

Die Stiftung Naturschutz und der Kreisbauernverband Steinburg belohnen Landwirte finanziell, die auf ihren landwirtschaftlich genutzten Wiesen die Artenvielfalt erhalten. Anders als im Vertragsnaturschutz üblich, werden in dem erfolgsorientierten Projekt »Blühendes Steinburg« keine Bewirtschaftungsauflagen gemacht. Das Ergebnis zählt: Wer eine bestimmte Anzahl so genannter »Kennarten« wie z.B. Sumpfdotterblume, Kuckuckuslichtnelke oder Rundblättrige Glockenblume nachweisen kann, bekommt seine zuvor in einem Bieterverfahren ermittelte Prämie ausgezahlt.
Dafür hat die Stiftung in den letzen fünf Jahren jedes Jahr 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Ein Faltblatt mit anschaulichen Grafiken und Fotos erklärt, auf welche Pflanzen es ankommt und wie sich der Landwirt für das Artenschutzprojekt bewerben kann. Es kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Das Formular, um Ihr Angebot abzugeben, können Sie hier als PDF herunterladen.

2011 haben sich 15 Landwirte mit 61 Schlägen (179 Hektar) an der Aktion beteiligt. Davon waren 26 Hektar nicht förderungsfähig, 110 Hektar erreichten die erste Prämienstufe, 43 Hektar die zweite Prämienstufe. Blühendes Schleswig-Holstein!Angeregt durch das Projekt >>Blühendes Steinburg<<, finanziert aus Mitteln der Stiftung Naturschutz, arbeiten der Bauernverband Schleswig-Holstein und die Stiftung Naturschutz derzeit daran, ein Modell >>Blühendes Schleswig-Holstein<< auf Landesebene zu verwirklichen. Das Faltblatt "Blühendes Schleswig-Holstein" können Sie hier als PDF downloaden.

Das Pilotprojekt „PIK“
Landwirte können mit ihrer Bewirtschaftung einen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt der heimischen Pflanzen und Tieren leisten. Diese Leistung wird schon heute im Rahmen des Vertragsnaturschutzes vergütet. Kann die Erzeugung ökologischer Güter auch in der Eingriffsregelung anerkannt werden und so helfen die Konkurrenz um Flächen zu reduzieren? In Zusammenhang mit Bestrebungen die Eingriffs-Ausgleichsregelung flexibler zu gestalten, wird derzeit über sogenannte „Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen“ (PIK) kontrovers diskutiert.

Weil die PIK-Maßnahmen zeitlich befristete Naturschutzmaßnahmen auf wechselnden landwirtschaftlichen Nutzflächen sind, fallen die Flächen nicht dauerhaft aus der Produktion. Könnten Eingriffe für Vorhaben (z. B. Straßenbau) in Zukunft also als „wandernde Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ abgegolten werden und in welchem Umfang ist das möglich?

Da es konkrete Erfahrungen mit PIK-Maßnahmen bisher nur unzureichend gibt, sollen im Pilotprojekt die Grenzen und Möglichkeiten von PIK als Ergänzung zur Flächenkompensation in der Eingriffsregelung untersucht werden und gleichzeitig die Akzeptanz in der Landwirtschaft geprüft werden.
Laufzeit:  Mai 2009 bis Dezember 2012

Weitere Informationen üder das Projekt finden Sie unter www.ausgleichsagentur.de

NEU: Zusätzliche Informationen zu häufig gestellten Fragen:

Fragen zum Saatgut finden Sie hier (PDF)!

Kombinationsmöglichkeit von PIK-Maßnahmen und MSL-Förderung
Gewässerrandstreifen finden Sie hier (PDF)!

Den Flyer zum Projekt finden Sie hier (PDF)!